Cookie-Richtlinie
Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2026Diese Seite beschreibt die Cookies und vergleichbaren Speichertechnologien, die paak.club einsetzt. Sie richtet sich an Besucherinnen und Besucher in Deutschland, Österreich und der übrigen Europäischen Union und orientiert sich an der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), am Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, § 25) und, für Österreich, an § 165 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021).
Was ist ein Cookie?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die eine Website beim Besuch auf Ihrem Gerät ablegt. Sie ermöglicht es der Website, Informationen wie Spracheinstellungen oder Ihre Einwilligung zu speichern.
Paak nutzt zusätzlich den localStorage, einen ähnlich funktionierenden Speichermechanismus im Browser, um Ihre Entscheidung zum Einwilligungsbanner festzuhalten.
Unser Prinzip: keine Cookies ohne Einwilligung
Kein Analyse-Cookie wird gesetzt, bevor Sie über das beim ersten Besuch eingeblendete Banner zugestimmt haben. Standardmässig aktiv sind ausschliesslich technisch zwingend erforderliche Speicherelemente.
In Deutschland ist nach § 25 Abs. 1 TDDDG die Speicherung von Informationen in Ihrem Endgerät und der Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen nur zulässig, wenn Sie auf der Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt haben (Opt-In). Ohne Einwilligung bleiben nur die Fälle des § 25 Abs. 2 TDDDG, insbesondere Speicherungen, die unbedingt erforderlich sind, damit wir einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitstellen können. In Österreich verlangt § 165 Abs. 3 TKG 2021 ebenfalls Ihre aktive Einwilligung nach vorheriger Information, mit denselben zwei Ausnahmen. Analyse-Cookies setzen wir deshalb nur nach Ihrer Zustimmung. „Alle akzeptieren" und „Alle ablehnen" stehen auf der ersten Ebene des Banners nebeneinander und sind mit je einem Klick erreichbar; nichts wird vorangekreuzt. Diesen Ablauf wenden wir für alle unsere Besucherinnen und Besucher einheitlich an.
Reichweitenmessung nur nach Ihrer Einwilligung
Solange Sie der Reichweitenmessung nicht zugestimmt haben, meldet unser Matomo-Skript nichts über Ihren Besuch an unsere Matomo-Instanz und setzt kein Cookie: Weder Seitenaufrufe noch Klicks werden übermittelt. Erst wenn Sie im Banner zustimmen, werden Seitenaufrufe sowie Klicks auf Schaltflächen, die zur Anwendung oder zur Kontaktaufnahme führen, an unsere eigene Matomo-Instanz übermittelt (insbesondere IP-Adresse, Browser und aufgerufene Seite). Das Skript selbst wird von analytics.paak.club geladen, wie jede Datei, die Ihr Browser von einem Server abruft. Ohne Einwilligung bleibt die Seite vollständig nutzbar; Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen (siehe unten).
Liste der eingesetzten Tracker
Technisch zwingend erforderlich (keine Einwilligung nötig)
| Name | Typ | Zweck | Dauer | Aussteller |
|---|---|---|---|---|
paak_cookie_consent | localStorage | Ihre Entscheidung (Annahme / Ablehnung) zum Einwilligungsbanner speichern, damit es nicht erneut erscheint. Die Einwilligung wird nach 6 Monaten erneut bestätigt. | 6 Monate | paak.club |
Analyse-Cookies (nur nach Ihrer Zustimmung)
Diese Cookies werden von unserer selbst gehosteten Matomo-Instanz unter analytics.paak.club gesetzt (OVHcloud-Server in Frankreich, innerhalb der Europäischen Union). Es werden keinerlei Daten an Google Analytics oder einen US-amerikanischen Drittanbieter übertragen. Rechtsgrundlage der Cookies sind § 25 Abs. 1 TDDDG (in Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021) und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, also Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.
| Name | Typ | Zweck | Dauer | Aussteller |
|---|---|---|---|---|
_pk_id.* | Cookie | Anonymisierte Kennung zur Unterscheidung von eindeutigen Besucherinnen und Besuchern (Reichweitenmessung). | max. 13 Monate | Matomo (analytics.paak.club, Frankreich) |
_pk_ses.* | Cookie | Eine laufende Sitzung verfolgen (Besuch ≠ Besucher). | 30 Minuten | Matomo (analytics.paak.club, Frankreich) |
_pk_ref.* | Cookie | Merkt sich, über welche Seite oder Suche Sie zu paak.club gekommen sind (Herkunft eines Besuchs). | max. 6 Monate | Matomo (analytics.paak.club, Frankreich) |
Werbung, soziale Netzwerke, Personalisierung
Keine. Paak setzt weder Werbe-Cookies, noch Facebook-Pixel, noch Social-Media-Cookies, noch US-amerikanische Drittanbieter-Skripte ein.
So verwalten Sie Ihre Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit auf drei Wegen ändern oder widerrufen:
- Über das Einwilligungsbanner: Wenn Sie den Eintrag
paak_cookie_consentin den Website-Daten Ihres Browsers löschen, erscheint das Banner beim nächsten Besuch erneut. - Über Ihren Browser: In den Datenschutz-Einstellungen können Sie bestehende Cookies löschen und zukünftige blockieren: Firefox, Chrome, Safari, Edge.
- Schaltfläche unten: öffnet das Einwilligungsbanner erneut, damit Sie Ihre Auswahl anpassen können.
Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht gewahrt werden, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmasslichen Verstosses einreichen (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Deutschland sind das die Datenschutzbehörden der Länder; eine Übersicht führt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unter bfdi.bund.de, Landesbehörden. In Österreich ist die Datenschutzbehörde (DSB) zuständig (dsb.gv.at). Weitere Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 9.
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