Cookie-Richtlinie — Schweiz

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2026
Status: Entwurf, juristische Prüfung ausstehend. Diese Seite gibt die tatsächlich von paak.club gesetzten Cookies wahrheitsgetreu wieder; sie wird vor der Wiederaufnahme eines „nDSG-konform"-Claims auf der Startseite anwaltlich gegengelesen.

Diese Seite beschreibt sämtliche Cookies und vergleichbare Speichertechnologien, die paak.club einsetzt. Sie richtet sich an Besucherinnen und Besucher in der Schweiz und entspricht dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG / FADP, SR 235.1), in Kraft seit dem 1. September 2023, sowie — soweit anwendbar — der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Was ist ein Cookie?

Ein Cookie ist eine kleine Datei, die eine Website beim Besuch auf Ihrem Gerät ablegt. Sie ermöglicht es der Website, Informationen wie Spracheinstellungen oder Ihre Einwilligung zu speichern.

Paak nutzt zusätzlich den localStorage, einen ähnlich funktionierenden Speichermechanismus im Browser, um Ihre Entscheidung zum Einwilligungsbanner festzuhalten.

Unser Prinzip: keine Tracker ohne Einwilligung

Kein Analyse-Cookie wird gesetzt, bevor Sie über das beim ersten Besuch eingeblendete Banner ausdrücklich zugestimmt haben. Standardmässig aktiv sind ausschliesslich technisch zwingend erforderliche Speicherelemente.

Hinweis — freiwillige Übererfüllung. Das Schweizer Recht (FMG Art. 45c und die EDÖB-Leitlinie vom 3. Februar 2025 zu Cookies, erweitert am 6. Oktober 2025) lässt für nicht-sensible Analyse-Cookies standardmässig ein Informations- und Opt-Out-Regime zu: Es genügt, die Person zu informieren und ihr die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Eine ausdrückliche vorgängige Einwilligung ist nur dann zwingend, wenn besonders schützenswerte Daten oder Hochrisiko-Profiling verarbeitet werden, oder wenn der Verantwortliche die Einwilligung als Rechtsgrundlage gewählt hat. Im Sinne der Kohärenz mit unserer französischen Praxis und um allen unseren Besucherinnen und Besuchern denselben Standard anzubieten, wenden wir das ausdrückliche Opt-In-Regime der CNIL freiwillig auch hier an — das ist eine Übererfüllung, kein schweizerisches gesetzliches Minimum.

Vollständige Liste der eingesetzten Tracker

Technisch zwingend erforderlich (keine Einwilligung nötig)

NameTypZweckDauerAussteller
paak_cookie_consent localStorage Ihre Entscheidung (Annahme / Ablehnung) zum Einwilligungsbanner speichern, damit es nicht erneut erscheint. Die Einwilligung wird nach 6 Monaten erneut bestätigt. 6 Monate paak.club

Analyse-Cookies (nur nach Ihrer Zustimmung)

Diese Cookies werden von unserer selbst gehosteten Matomo-Instanz unter analytics.paak.club gesetzt (OVHcloud-Server in Roubaix, Frankreich — die EU steht in Anhang 1 der DSV SR 235.11 als Land mit angemessenem Datenschutzniveau). Es werden keinerlei Daten an Google Analytics oder einen US-amerikanischen Drittanbieter übertragen. Matomo ist so konfiguriert, dass IP-Adressen anonymisiert (letztes Oktett verworfen) und das „Do Not Track"-Signal respektiert wird.

NameTypZweckDauerAussteller
_pk_id.* Cookie Anonymisierte Kennung zur Unterscheidung von eindeutigen Besucherinnen und Besuchern (Reichweitenmessung). max. 13 Monate Matomo (analytics.paak.club, Frankreich)
_pk_ses.* Cookie Eine laufende Sitzung verfolgen (Besuch ≠ Besucher). 30 Minuten Matomo (analytics.paak.club, Frankreich)

Werbung, soziale Netzwerke, Personalisierung

Keine. Paak setzt weder Werbe-Cookies, noch Facebook-Pixel, noch Social-Media-Cookies, noch US-amerikanische Drittanbieter-Skripte ein.

So verwalten Sie Ihre Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit auf drei Wegen ändern oder widerrufen:

Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte nicht gewahrt werden, können Sie eine Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB / FDPIC) einreichen, Feldeggweg 1, 3003 Bern — edoeb.admin.ch. Für Meldungen von Datenschutzverletzungen steht das Portal edoeb.admin.ch/de/databreach-2 bereit.

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