Datenschutzerklärung — Schweiz

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2026
Status: Entwurf für den Schweizer Markt, juristische Prüfung ausstehend. Der Inhalt entspricht den tatsächlichen Verarbeitungen von Paak (siehe ROPA in NLPD-COMPLIANCE.md); er wird anwaltlich geprüft, bevor wir wieder einen „nDSG-konform"-Claim auf der Startseite führen.

Diese Erklärung beschreibt, wie Paak personenbezogene Daten erhebt, verwendet und schützt, die im Rahmen der Website paak.club und der Anwendung Paak verarbeitet werden — für Nutzerinnen, Nutzer und Vereine mit Sitz in der Schweiz. Sie ist konform mit dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG / FADP, SR 235.1), in Kraft seit dem 1. September 2023, und mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit diese anwendbar ist.

1. Verantwortliche Stelle

Emmara by Cyrille Barraud, schweizerische Einzelunternehmung (UID CHE-309.503.616), St. Alban-Anlage 25, 4052 Basel, Schweiz.
Kontakt für alle Fragen zum Datenschutz: contact@paak.club.

2. Unterscheidung: Website-Besucher, App-Nutzer, Vereinsmitglieder

Wir unterscheiden drei Konstellationen:

3. Erhobene Daten

3.1 Besucher der Website paak.club

3.2 Anwendungsnutzer (Admin- / Staff-Konto)

3.3 Vom Verein in der Anwendung verwaltete Daten

Vereine erfassen in Paak die für ihre Vereinsführung erforderlichen Daten: Kontaktdaten der Mitglieder, Verbandslizenzen, Beiträge, Trainerteam, Anwesenheit, Material. Paak hostet und sichert diese Daten im Auftrag des Vereins, ohne deren Inhalt für eigene Zwecke zu verwenden.

3.4 Besonders schützenswerte Daten — Gesundheit / Verletzungen (Art. 5 lit. c nDSG)

Wenn der Verein gesundheitsbezogene Informationen einer Athletin oder eines Athleten erfasst (Arztzeugnis, Verletzungsnotizen, Notfallkontakt, schwere Allergien), gelten diese Daten als besonders schützenswerte Daten im Sinne von Art. 5 lit. c nDSG. Ihre Bearbeitung erfordert eine ausdrückliche Einwilligung des volljährigen Mitglieds — oder bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertretung (Art. 6 §7 nDSG). Paak stellt dem Verein die Oberfläche zur Einwilligungserfassung bereit; die materielle Rechtsgrundlage bleibt beim Verein als Verantwortlichem.

Ein gescanntes Arztzeugnis ist in Paak nicht zwingend: standardmässig wird nur das Ablaufdatum gespeichert. Lädt der Verein dennoch einen Scan hoch, ist der Zugriff auf Vereinsadministratoren beschränkt; das Dokument erscheint in keinem öffentlichen Export.

3.5 Besonders schützenswerte Daten — Strafregisterauszüge für Betreuungspersonen

Bei der Prüfung der Eignung von Betreuungspersonen (Trainer, Staff) erfasst Paak ausschliesslich die Auszugsnummer und das Ablaufdatum. Es wird kein Scan oder Foto des Sonderprivatauszugs (Art. 371a StGB, in Kraft seit dem 1. Januar 2015) gespeichert. Die physische Prüfung des Dokuments findet ausserhalb der Plattform statt und folgt dem Ethik-Statut von Swiss Olympic.

4. Zwecke der Bearbeitung

5. Rechtfertigungsgründe (nDSG) / Rechtsgrundlagen (DSGVO)

6. Auftragsbearbeiter und Empfänger

Wir setzen ausschliesslich europäische Auftragsbearbeiter ein. Keine Daten verlassen die Europäische Union oder die Schweiz. Die EU steht in Anhang 1 der DSV (SR 235.11) als Land mit angemessenem Datenschutzniveau im Sinne des nDSG.

AnbieterRolleLand
OVHcloudHosting der Anwendung und der DatenbankFrankreich (EU)
HankoAuthentifizierung (Passkeys, Sitzungen)Deutschland (EU)
MollieOnline-Zahlungen (Beiträge, Material, Abonnements; TWINT unterstützt)Niederlande (EU)
Brevo (vormals Sendinblue)Transaktions-E-Mails und NewsletterFrankreich (EU)
Matomo (selbst gehostet)Reichweitenmessung — auf unserem eigenen OVH-ServerFrankreich (EU)

Mit jedem dieser Anbieter besteht ein Auftragsbearbeitungsvertrag (DPA, Art. 9 nDSG / Art. 28 DSGVO). Die Übersicht über die DPAs und deren Reichweite für den Schweizer Kontext ist in unserem internen Dossier dokumentiert (siehe NLPD-COMPLIANCE.md §3 — Vendor DPA Matrix).

7. Aufbewahrungsdauer

8. Ihre Rechte (Art. 25-27 nDSG)

Gemäss nDSG und DSGVO haben Sie folgende Rechte:

Für Rechte an Daten, die Ihr Verein verwaltet, wenden Sie sich zuerst an Ihren Verein (Paak handelt dann als Auftragsbearbeiter). Für Daten, die wir als Verantwortlicher bearbeiten (Website, Admin-Konto, Rechnungsstellung), schreiben Sie an contact@paak.club. Wir antworten innerhalb von höchstens 30 Tagen gemäss Art. 25 §7 nDSG.

9. Aufsichtsbehörde

Zuständig ist in der Schweiz der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB / FDPIC), Feldeggweg 1, 3003 Bern — edoeb.admin.ch.

Datenschutzverletzungen können über das Portal edoeb.admin.ch/de/databreach-2 gemeldet werden. Gemäss Art. 24 nDSG meldet Paak Verletzungen, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder Grundrechte einer betroffenen Person führen, „so rasch als möglich" an den EDÖB.

Mit Wohnsitz in der EU können Sie zusätzlich Ihre nationale Aufsichtsbehörde anrufen (BfDI in Deutschland, DSB in Österreich, CNIL in Frankreich, GBA/APD in Belgien etc.).

10. Sicherheit

Daten werden bei der Übertragung verschlüsselt (TLS 1.2+). Die Authentifizierung nutzt ausschliesslich Passkeys (Hanko, ohne Passwort). Datenbank-Sicherungen sind im Ruhezustand verschlüsselt. Administrative Zugriffe sind protokolliert und durch verstärkte Authentifizierung geschützt. Unsere Multi-Tenant-Architektur isoliert die Daten jedes Vereins strikt auf Ebene der Datenbankabfragen (eigene Testabdeckung — IDOR / Cross-Tenant).

11. Internationale Übermittlungen

Keine Übermittlung in Drittländer findet statt. Die gesamte Infrastruktur ist in der Europäischen Union gehostet und sämtliche Auftragsbearbeiter sind in der EU ansässig. Zwischen der Schweiz und der EU besteht eine gegenseitige Angemessenheitsentscheidung, die in beide Richtungen ein gleichwertiges Schutzniveau garantiert.

12. Änderungen dieser Erklärung

Wir können diese Erklärung anpassen, um rechtliche oder technische Entwicklungen abzubilden. Das Datum der letzten Aktualisierung steht oben. Wesentliche Änderungen werden aktiven Nutzerinnen und Nutzern per E-Mail mitgeteilt.

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